Gesetze und Vorschriften für Imker
Sehr viele Rechtsvorschriften des Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Brandenburg stehen den Bürgern online zur Verfügung. Nachfolgend wurden Rechtsvorschriften - so weit nichts anderes vermerkt - aus dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH zusammengestellt, die nach Auswertung der Beratungsanfragen für Imker eine besondere Bedeutung haben. Die Gesetze und Vorschriften sind nicht vollständig gelistet! Eine Gewährleistung für die Aktualität kann nicht gegeben werden!
PrivatrechtInnnerhalb des Privatrechtes sind folgende Bereiche für Imker von besonderer Bedeutung: "Nachbarrecht" (§§ 906 + 1004 BGB), Haftungsrecht (§§ 823 + 833 + 834 BGB) und Schwarmrecht (§§ 961-964 BGB). TierzuchtrechtDa in Brandenburg verschiedene Bienenrassen gehalten werden, können für eine gezielte Zucht Paarungsgebiet (Bienenbelegstelle) als staatliche Schutzgebiete anerkannt werden. Weiterhin müssen Züchter ihre Bienenköniginnen einer neutralen Leistungsprüfung - unterziehen.
Richtlinien zum Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften in Arbeit Link zur Brandenburger Bienenzuchtrichtlinie wird noch erarbeitet TierseuchenrechtTritt eine Bienenseuche auf, muß die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten! Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus! Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen. ArzneimittelrechtDie Anwendung von Arzneimittel ist nicht frei von Risiken. Deshalb unterliegen Zulassung, Bezugsmöglichkeiten und die Anwendung engen gesetzlichen Regelungen. Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung Bestandsbuch in Arbeit PflanzenschutzrechtÜber entsprechende Rechtsvorschriften sollen die Folgen eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft für die Bienen reduziert werden. Umweltauflagen für Pflanzenschutzmittel "Bienenschutz in Arbeit BaurechtBauen im Außenbereich führt zu einer Zersiedelung der Landschaft. Möglichkeiten und Grenzen für imkerliche Gebäude im Außenbereich ergeben sich aus den nachfolgenden Rechtsvorschriften. Bundesbaugesetzbuch -Auszug - (§ 35 Bauen im Außenbereich) LebensmittelrechtDer Verbraucherschutz stellt bei der Lebensmittelproduktion ein hohes Schutzgut dar. Dieser soll durch Regelungen zur Gewinnung, Verarbeitung und Vertrieb erreicht werden. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Rückstands-Höchstmengenverordnung Imkern nach Biorichtlinien in Arbeit Verordnung zur Durchführung von Vorschriften der Lebensmittelhygie in Arbeit Rechtsgrundlagen Honiggewinnung und -verarbeitung in Arbeit Abfüllung von HonigWiegen von Honig in Arbeit Verpackungsmüll in der Imkerei in Arbeit Rechtsgrundlagen Honigabfüllung in Arbeit Etikettierung von LebensmittelnLebensmittelkennzeichnungsverordnung Recht - Etikettierung in Arbeit Vermarktung von HonigRecht - Honigvermarktung in Arbeit BerufsbildungDie Imkerei kann auch als Lehrberuf erlernt werden. Für Tierwirte der Fachrichtung Bienen gibt es weiterhin die Fortbildungmöglichkeit zum Meister. In den Instituten so auch in Hohen Neuendorf wird die Theorie und Praxis vermittelt. Zwei Meisterbetriebe sind im Landesverband organisiert in denen die Praxis vermittelt wird. Rechtsvorschriften zur Berufsbildung "Tierwirt". Berufsbildungsgesetz Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin. Allgemeine Rechtsvorschriften in der Berufsbildung Berufsbildungsgesetz (BBiG) - (Bundesministerium für Bildung und Forschung) in Arbeit Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - (juris GmbH) in Arbeit Arbeitszeitgesetz - (juris GmbH) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - (juris GmbH) in Arbeit Prüfungsordnung Berufsbildung in Arbeit Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft in Brandenburg gültig ab 1. Juni 2008 in Arbeit Rahmentarifvertrag - Auszubildende in Arbeit Der Weg zum selbsttändigen Imker ohne Berufsausbildung wird über die Berufsgenossenschaft unterstützt. SozialrechtIm Bereich Sozialrecht entstehen immer wieder Berührungspunkte zur landwirtschaftlichen Alterssicherung sowie zur landwirtschaftlichen Berufgenossenschaft. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Sozialgesetzbuch VII - (Berufsgenossenschaft!) Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Wanderordnung, |